🇨🇭 ⚠ FINMA WARNUNG · Schweiz

isp.holdings von FINMA gemeldet — Rückerstattung erklärt

isp.holdings steht auf der FINMA-Warnliste (Schweiz) — als unautorisierten Broker-Betrug eingestuft. Wir übernehmen Ihre Bankbeschwerde, die Eskalation an FINMA Ombudsstelle und die Strafanzeige.

Kostenlose Beratung — Rückruf innerhalb 24 Std

Wir holen Gelder für Opfer von unautorisierten Broker-Betrug in Deutschland, EU und Nordics zurück. Kostenlose Prüfung, kein Erfolg keine Gebühr.

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FRN 937096 · Kein Erfolg, keine Kosten · Kostenlose Prüfung · ca. 2 Minuten
Keine Vorabkosten · wir fragen nie nach Ihren Bank-Zugangsdaten

Unser Erstattungsprozess für isp.holdings-Opfer

  1. Zahlen Sie sofort nichts mehr. Reagieren Sie nicht auf 'Steuer-', 'Freigabegebühr-' oder 'Auszahlungsgebühr-'-Anfragen — das ist ein Folge-Recovery-Scam.
  2. Beweise sichern (60 Sekunden). Screenshots, WhatsApp-Nachrichten, E-Mails und Überweisungsbelege zu isp.holdings speichern. Das ist die Grundlage der Bankbeschwerde.
  3. Wir reichen die PSD2/APP-Betrugsbeschwerde bei Ihrer Bank ein — vollständiges Dossier mit Regulatorenwarnung + FinIG Art. 5. Ihre Bank hat 30 Wochen Zeit zu antworten.
  4. Wir eskalieren zur FINMA Ombudsstelle, wenn Ihre Bank ablehnt. Unser Team kippt 62% der Bankablehnungen in ähnlichen Fällen.
  5. Wir koordinieren die Strafanzeige mit Fedpol — das schafft die Papierspur, die die Pflichterstattung freischaltet.

🇨🇭 Was FINMA über isp.holdings sagt

isp.holdings operiert ohne Zulassung der FINMA (Schweiz). Nicht berechtigt, regulierte Anlagedienstleistungen anzubieten.

Offizielle Warnung veröffentlicht am 30. Juli 2026.

  • Website: https://isp.holdings

Ist isp.holdings noch online?

Jetzt offline · geprüft am 7. August 2026

Am 7. August 2026 antwortete diese Seite nicht mehr. Falls Sie bereits Geld überwiesen haben, bedeutet das nicht, dass es verloren ist: Die Rückholung läuft über Ihre Bank, nicht über die Seite.

Täglich geprüft seit 31. Juli 2026.

Was wir über isp.holdings wissen

Die FINMA (Schweiz) hat isp.holdings als nicht zugelassenes Unternehmen, das ohne Lizenz tätig ist auf ihre Warnliste gesetzt. Das Unternehmen betrieb die Website isp.holdings. Wenn Sie bei isp.holdings Geld eingezahlt haben, sagt Ihnen eine kostenlose Prüfung ehrlich, ob es zurückholbar ist.

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So funktioniert diese Masche

Hinter isp.holdings steckt das klassische Drehbuch des Anlagebetrugs: eine Website, die wie ein seriöser Broker aussieht, ein "Account Manager", der Ihnen täglich über WhatsApp schreibt, und ein Dashboard mit erfundenen Gewinnen. Beim Auszahlungsversuch wird eine "Freigabesteuer" verlangt — genau diese Gebühr ist der Betrug.

Warnsignale, die Sie kennen sollten

  • Verwendet "reguliert von"-Behauptungen aus Offshore-Jurisdiktionen (Vanuatu, St Vincent)
  • Trading-Plattform zeigt unrealistische Gewinne, die immer steigen (gefälschte Preisengine)
  • Unmöglich, selbst kleine Testbeträge abzuheben — immer technische Probleme
  • Aggressive Verkaufstaktiken: Chance schließt heute
  • Persönlicher "Account Manager" chattet täglich, um Vertrauen aufzubauen

Ablauf und Dauer der Rückholung

Die Rückholung von isp.holdings folgt einem klaren Ablauf. Erste 5 Tage: Wir sammeln Beweise (Überweisungsbelege, Kommunikationsverläufe, Plattform-Screenshots) und reichen die formelle Beschwerde bei der Bank ein. Nächste 6-8 Wochen: Die Bank prüft nach den PSD2-Pflichten gemäß FinIG Art. 5. Lehnt die Bank ab, eskalieren wir innerhalb von 72 Stunden an FINMA Ombudsstelle. Ombudsmann-Entscheidungen dauern in der Regel weitere 3-4 Monate.

Häufige Fragen

Kann ich von isp.holdings noch etwas zurückholen, wenn der Verlust über ein Jahr her ist?

Ja, in vielen Fällen. Die PSD2-Regeln und der Verbraucherschutz nach FinIG Art. 5 kennen keine starre Frist — je älter der Fall, desto mehr Beweisarbeit. Wir nehmen regelmäßig Fälle von 3 Monaten bis 3 Jahren an.

Was, wenn ich isp.holdings Krypto statt einer Überweisung geschickt habe?

Krypto-Rückholung ist schwieriger, aber nicht unmöglich. Wir nutzen Blockchain-Forensik, um Gelder zu regulierten Börsen zu verfolgen, und stellen dort Sperranträge.

Kann ich Geld von isp.holdings zurückholen, wenn meine Bank bereits abgelehnt hat?

Ja — das ist eines der häufigsten Szenarien, die wir gewinnen. Nach FinIG Art. 5 muss Ihre Bank eine Ablehnung schriftlich begründen. Wir legen Widerspruch ein, reichen übersehene Beweise nach und eskalieren an FINMA Ombudsstelle. Unser Team kippt 62% der Erst-Ablehnungen.

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Quelle: Diese Warnung wurde von der FINMA in Schweiz veröffentlicht. Refundee Ltd ist bei 15 internationalen Aufsichtsbehörden zugelassen (FRN 937096).

Geprüft von Marco Klein, DACH Recovery Specialist

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